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Was tun bei Streit mit Fluggesellschaften, Hotels oder Reiseveranstaltern?





30.07.2025, Reisen soll entspannen, bereichern und Freude bereiten. Aber was soll man tun, wenn unerwartete Probleme auftauchen? Ob Flugausfälle, mangelhafte Hotelzimmer oder abgesagte Ausflüge – nicht selten enden Ferien mit Ärger statt Erholung. Wer in solchen Situationen seine Rechte kennt und richtig handelt, kann viel Zeit, Geld und Nerven sparen.


Ärger am Flughafen
Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen zählen zu den häufigsten Gründen für Reklamationen im Reiseverkehr. Gemäss Fluggastrechteverordnung stehen Passagieren bei bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen zu, auch bei Abflügen aus der Schweiz in ein EU-Land oder bei EU-Airlines. Vorausgesetzt, der Flug war mehr als drei Stunden verspätet oder wurde kurzfristig gestrichen. In solchen Fällen haben Betroffene Anspruch auf:

• finanzielle Entschädigung (bis zu 600 Euro je nach Flugdistanz)
• kostenlose Verpflegung und Unterkunft bei längeren Wartezeiten
• Umbuchung oder Rückerstattung

Ansprüche sollten rasch geltend gemacht und alle Belege aufbewahrt werden. Auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots von Bestätigungsmails können hilfreich sein.


Unterkunftsmängel


Schimmel im Bad, Baulärm statt Strandruhe oder ein Zimmer ohne Fenster: Weicht die Unterkunft erheblich von der Buchung ab, kann eine Minderung des Reisepreises verlangt werden. Wichtig ist, die Mängel vor Ort sofort zu dokumentieren und der Reiseleitung oder dem Hotelpersonal zu melden. Nur wer rechtzeitig reklamiert, wahrt seine Rechte.

Bei Pauschalreisen gelten zusätzliche Schutzrechte. Veranstaltende sind verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Sei es durch eine alternative Unterkunft oder eine Preisreduktion.


Streit mit Reiseveranstaltern


Reisende, die ihre Ferien nicht antreten können, sehen sich oft mit hohen Stornogebühren konfrontiert. Ob und in welcher Höhe diese zulässig sind, hängt von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Wenn Veranstalter die Reise selbst absagen, zum Beispiel wegen höherer Gewalt, steht Kunden in der Regel eine vollständige Rückerstattung zu.

Wer wegen mangelhafter Leistungen nachträglich eine Rückzahlung fordert, muss seine Ansprüche meist innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich geltend machen. Der Nachweis über die Mängel ist dabei entscheidend.


Digitale Unterstützung bei rechtlichen Streitfällen


Im Ausland ist es oft mühsam, sich mit rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Sprachbarrieren, ungewohnte Abläufe und Zeitdruck erschweren das Vorgehen zusätzlich. Deshalb setzen immer mehr Reisende auf digitale Unterstützung. Es gibt spezialisierte Angebote, die helfen, Rechte durchzusetzen. Das reicht vom Einreichen der Reklamation bis zur juristischen Abklärung. Ein umfassender Rechtsschutz kann hier besonders hilfreich sein, um im Fall des Falles schnell und effizient reagieren zu können. Wer sich absichern möchte, findet entsprechende Angebote online.



Bild von Image by freepik

Quelle: Frank Schneider

--- ENDE Mitteilung Was tun bei Streit mit Fluggesellschaften, Hotels oder Reiseveranstaltern? ---






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