23.10.2013, Die ordentliche Hauptversammlung der hotel.de AG, Nürnberg, vom 30. August 2013 hat die
Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der hotel.de AG (Minderheitsaktionäre) auf die
Hauptaktionärin, die Hotel Reservation Service Robert Ragge Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, Köln, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG
beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 22. Oktober 2013 in das Handelsregister der hotel.de AG beim Amtsgericht Nürnberg (HRB 22864) eingetragen worden. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der hotel.de AG auf die Hotel Reservation Service Robert Ragge Gesellschaft mit beschränkter Haftung übergegangen. Die Aktien verbriefen ab diesem Zeitpunkt nur den Anspruch auf Barabfindung.
Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der hotel.de AG eine von der Hotel Reservation Service Robert Ragge Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 28,75 je auf den Namen lautende Stückaktie der hotel.de AG mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als dem vom Landgericht Nürnberg ausgewählten und bestellten, sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Die Abfindungsverpflichtung wird von der Hotel Reservation Service Robert Ragge Gesellschaft mit beschränkter Haftung nun unverzüglich Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an den Sammelurkunden durch Überweisungen erfüllt werden. Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der quirin bank AG, Berlin, durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der hotel.de AG über die jeweilige Depotbank.
Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien sind für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der hotel.de AG provisions- und spesenfrei.
Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 22. Oktober 2013 in das Handelsregister der hotel.de AG wurde die Notierung der Aktien der hotel.de AG in den Freiverkehren der Börsen in Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zum Ende des Handelstages am 22. Oktober 2013 eingestellt.
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Artikel 'Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der hotel.de AG...' auf Swiss-Press.com |
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